Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (GGKostVEV k.a.Abk.)

Artikel 1 Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter


Artikel 1 ändert mWv. 1. April 2013 GGKostV


Anzeige