Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1) Aussteigekarte
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 8 IGV-DG Flughäfen mit Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B IGV (zu Artikel 13 Absatz 1, Artikel 19 Buchstabe a, Artikel 20 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Teil B IGV) (vom 15.07.2016) ... Frankfurt am Main, Hamburg und München müssen ab dem 15. Juni 2012 die in Anlage 1 Teil B IGV aufgeführten Kapazitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ... Flughafenunternehmers oder von Amts wegen bestimmen, dass an weiteren Flughäfen die in Anlage 1 Teil B IGV aufgeführten Kapazitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu ... den Bereich der übertragbaren Krankheiten eine Empfehlung zu den Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B IGV ab und veröffentlicht sie im Bundesgesundheitsblatt. (4) Die ... Passagier- und Frachtaufkommens im Einzelnen Art und Umfang der Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B IGV, die an den Flughäfen nach den Absätzen 1 und 2 vorhanden sein müssen. ... 1 und 2 vorhanden sein müssen. Es müssen mindestens die Anforderungen der Anlage 1 Teil B IGV erfüllt sein. (5) Der Flughafenunternehmer nach Absatz 1 oder 2 hat ...
§ 13 IGV-DG Häfen mit Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B IGV (zu Artikel 13 Absatz 1, Artikel 19 Buchstabe a, Artikel 20 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Teil B IGV) (vom 15.07.2016) ... Rostock und am Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven müssen ab dem 15. Juni 2012 die in Anlage 1 Teil B der IGV aufgeführten Kapazitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ... Betreibers eines Hafens oder von Amts wegen bestimmen, dass an weiteren Häfen die in Anlage 1 Teil B der IGV aufgeführten Kapazitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu ... den Bereich der übertragbaren Krankheiten eine Empfehlung zu den Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B IGV ab und veröffentlicht sie im Bundesgesundheitsblatt. (4) Die ... Passagier- und Frachtaufkommens im Einzelnen Art und Umfang der Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B IGV, die an den Häfen nach den Absätzen 1 und 2 vorhanden sein müssen. Es ... 1 und 2 vorhanden sein müssen. Es müssen mindestens die Anforderungen der Anlage 1 Teil B IGV erfüllt sein. (5) Der Betreiber eines Hafens nach Absatz 1 oder 2 hat ...
§ 20 IGV-DG Rechtsverordnungsermächtigung (vom 27.06.2020) ... Auswahl und Benennung von Flughäfen und Häfen nach Artikel 20 Absatz 1 IGV, die die in Anlage 1 Teil B IGV vorgesehenen Kapazitäten zu schaffen und aufrechtzuerhalten haben, 2. die ... Bord, nach Artikel 28 Absatz 1 IGV einen Hafen oder Flughafen, der über Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B IGV verfügt, anzulaufen oder auf ihm zu landen, 3. das Verfahren zur ... Bau und Heimat mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung die Aussteigekarte in Anlage 1 oder das Gebührenverzeichnis in Anlage 2 zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies zur ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 3 IfSMoG Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes ... durch das Wort „Gebühren- und Auslagensätze" ersetzt. 6. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1) ... ersetzt. 6. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1) [image:2017/2017I2630.gif|Fluggast-Aussteigekarte (BGBl. 2017 ... Health Passenger Locator Form (BGBl. 2017 I S. 2631)] ". 7. Nach Anlage 1 wird folgende Anlage 1a eingefügt: „Anlage 1a (zu § 17 Absatz 3) ...
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