Artikel 5 - Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze (IGV-DGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 29. März 2013 LuftVGesVDV IntGesVsHfDV GesVLdVerkDV

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die folgenden Verordnungen außer Kraft:

1.
die Verordnung zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 im Luftverkehr vom 11. November 1971 (BGBl. I S. 1809), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juli 1979 (BGBl. I S. 1121) geändert worden ist,

2.
die Verordnung zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 in Häfen und auf dem Nord-Ostsee-Kanal vom 11. November 1971 (BGBl. I S. 1811), die zuletzt durch Artikel 7 § 4 des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1416) geändert worden ist, und

3.
die Verordnung zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften im Landverkehr vom 11. November 1976 (BGBl. I S. 3193).


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. März 2013.



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