Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 3 - Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGBefugAnO k.a.Abk.)

A. v. 19.03.2013 BGBl. I S. 604 (Nr. 15); aufgehoben durch § 3 A. v. 11.06.2014 BGBl. I S. 750; aufgehoben durch § 3 A. v. 11.06.2014 BGBl. I S. 750
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 900-10-4-46 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Januar 2013 DTAGBefugAnO

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom Aktiengesellschaft vom 14. Januar 2013 (BGBl. I S. 82) außer Kraft.



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