Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung (5. ElektroGKostVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.04.2013 BGBl. I S. 657 (Nr. 16); Geltung ab 09.04.2013
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Eingangsformel



Auf Grund des § 22 Absatz 3 Satz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, der zuletzt durch Artikel 3 Nummer 9 Buchstabe b des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:



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