Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 7 - Wohngeldverordnung (WoGV)

neugefasst durch B v. 19.10.2001 BGBl. I S. 2722; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 102
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 8601-1-1 Ergänzende Vorschriften zum SGB
|

§ 7 Mietwert



(1) 1Als Mietwert des Wohnraums (§ 9 Abs. 3 Satz 1 des Wohngeldgesetzes) soll der Betrag zu Grunde gelegt werden, der der Miete für vergleichbaren Wohnraum entspricht. 2Dabei sind Unterschiede des Wohnwertes, insbesondere in der Größe, Lage und Ausstattung des Wohnraums, durch angemessene Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen.

(2) Der Mietwert ist zu schätzen, wenn ein der Miete für vergleichbaren Wohnraum entsprechender Betrag nicht zu Grunde gelegt werden kann.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 7 WoGV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 3 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches
vom 24.09.2008 BGBl. I S. 1856

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 WoGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 WoGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 WoGV Außer Betracht bleibende Kosten und Vergütungen (vom 01.01.2016)
... Kraftfahrzeugen 25 Euro monatlich. (3) Bei der Ermittlung des Mietwertes nach § 7 und der Untermiete sind die Absätze 1 und 2 entsprechend ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches
G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
Artikel 3 WoGG-NG Änderung der Wohngeldverordnung
... 6 Außer Betracht bleibende Kosten, Zuschläge und Vergütungen § 7 Mietwert Teil 3 Wohngeld-Lastenberechnung § 8 Aufstellung der ... „vom Hundert" durch das Wort „Prozent" ersetzt. 11. In § 7 Abs. 1 wird die Angabe „§ 5 Abs. 3 Satz 1" durch die Angabe „§ 9 Abs. 3 ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Angabe „§ 7 Abs. 2 Nr. 1" durch die Angabe „§ 11 Abs. 2 Nr. 1" und die Angabe „§ ... „§ 9 Abs. 2 und 3" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 7 Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 11 Abs. 2 und 3" ersetzt. b) ... wie folgt geändert: aa) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 7 Abs. 2 Nr. 2" durch die Angabe „§ 11 Abs. 2 Nr. 2" ersetzt. bb) ...