Zitierungen von § 13 WoGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 WoGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 WoGV Nutzungsentgelte und Wärmelieferungskosten (vom 01.01.2009)
... das Nutzungsentgelt in der Wohngeld-Lastenberechnung in Höhe der nach den §§ 12 und 13 ansetzbaren Beträge anzusetzen. Soweit die Beträge nach Satz 1 im ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches
G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
Artikel 3 WoGG-NG Änderung der Wohngeldverordnung
... aus dem Kapitaldienst § 13 Belastung aus der Bewirtschaftung § 14 Nutzungsentgelte und Wärmelieferungskosten § 15 Außer Betracht ... 14. Der bisherige Fünfte Teil wird aufgehoben. 15. Die bisherigen §§ 9 bis 16 werden die §§ 8 bis 15. 16. Der bisherige § 17 wird ... Teil wird aufgehoben. 15. Die bisherigen §§ 9 bis 16 werden die §§ 8 bis 15. 16. Der bisherige § 17 wird aufgehoben. 17. In dem neuen § ... die Wörter „ohne die Heizkosten" eingefügt. 22. Der neue § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Wörter „die wohngeldberechtigte Person" und die Angabe „§§ 13 und 14 " durch die Angabe „§§ 12 und 13" ersetzt. bb) In Satz 2 ... ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „die nach den §§ 13 und 14 ansetzbaren Beträge" durch die Wörter „die Beträge nach Satz 1" und ...

Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
G. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
Artikel 2 WoGRefG Änderung der Wohngeldverordnung
... Stellplatzes zum Abstellen von Kraftfahrzeugen 25 Euro monatlich." 4. In § 13 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „20" durch die Angabe „36" ersetzt.  ...

Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1877
Artikel 2 WoGStärkG Änderung der Wohngeldverordnung
... 1 Absatz 3) Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2020". 2. § 13 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Als Belastung aus der Bewirtschaftung sind ...


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