Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel *)



Auf Grund des § 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S. 1146), von denen § 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c durch Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a des Gesetzes vom 2. November 2011 (BGBl. I S. 2162) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/79/EU der Kommission vom 19. November 2010 zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen an den technischen Fortschritt (ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 18).



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