Bekanntmachung - Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Hamburg) (LRAbwBek k.a.Abk.)

B. v. 19.04.2013 BGBl. I S. 820 (Nr. 18); Geltung ab 01.01.2013

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2013 KÜO § 6

Nachstehend wird der Hinweis der Freien und Hansestadt Hamburg auf von Bundesrecht nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 1, Artikel 84 Absatz 1 Satz 2, Artikel 125b Absatz 1 Satz 3 oder Artikel 125b Absatz 2 des Grundgesetzes abweichendes Landesrecht mitgeteilt:

Bundesrecht,
von dem abgewichen wird
Abweichendes Landesrecht
Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
a) Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
b) Fundstelle
c) Rechtsgrundlage der Abweichung
d) Tag des Inkrafttretens
§ 6 Satz 2 der Kehr- und Überprüfungsordnung
vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), die zuletzt
durch Artikel 1 8 vom Verordnung der. April
2013 (BGBl. I S. 760) geändert worden ist
a) § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung von Gebühren für
bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirks-
schornsteinfeger vom 13. November 2012
b) HmbGVBl. S. 474
c) Artikel 84 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes
d) 1. Januar 2013




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