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Zitierungen von § 2 BevStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BevStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BevStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BevStatG Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und Bevölkerungsvorausberechnungen (vom 01.11.2023)
...  (4) Das Statistische Bundesamt führt auf der Grundlage der Angaben zu den §§ 2 bis 5 Bevölkerungsvorausberechnungen durch. Die Zuständigkeit der Länder, ...
§ 5b BevStatG Übermittlung von Angaben an das Robert Koch-Institut; Fachspezifische Analysen und Mortalitätssurveillance; Veröffentlichungen (vom 21.07.2023)
... zuständigen Behörden zu jedem Sterbefall unverzüglich die nach § 2 Absatz 1a Satz 2 übermittelten Einzelangaben zu Geschlecht, Jahr und Monat der Geburt, Sterbetag, Anschrift ...
§ 6 BevStatG Übergangsvorschrift (vom 21.07.2023)
... 1 erfolgt innerhalb von einem Monat nach der Übermittlung der jeweiligen Einzelangaben nach § 2 Absatz 1a Satz 2 . (2) Das Statistische Bundesamt übermittelt für den Zeitraum vom 1. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 61 PStV Mitteilungen für statistische Zwecke (vom 01.11.2023)
... eines Sterbefalls und einer Änderung der Geschlechtsangabe die Daten mitgeteilt, die nach den §§ 2 und 5 Absatz 3 des Bevölkerungsstatistikgesetzes zu übermitteln ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes, personenstands- und dienstrechtlicher Regelungen sowie der Medizinprodukte-Abgabeverordnung
G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 190
Artikel 1 BevStatGuaÄndG Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes
... Juni 2021 (BGBl. I S. 1649) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... zuständigen Behörden zu jedem Sterbefall unverzüglich die nach § 2 Absatz 1a Satz 2 übermittelten Einzelangaben zu Geschlecht, Jahr und Monat der Geburt, Sterbetag, Anschrift ... 1 erfolgt innerhalb von einem Monat nach der Übermittlung der jeweiligen Einzelangaben nach § 2 Absatz 1a Satz 2 . (2) Das Statistische Bundesamt übermittelt für den Zeitraum vom 1. November ...
Artikel 4 BevStatGuaÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
... eines Sterbefalls und einer Änderung der Geschlechtsangabe die Daten mitgeteilt, die nach den §§ 2 und 5 Absatz 3 des Bevölkerungsstatistikgesetzes zu übermitteln ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 9 EheRAnpG Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes
... aufgehoben. c) Die Buchstaben c und d werden die Buchstaben b und c. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „, ... 5. § 6 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „Die Angaben nach § 2 Absatz 2 sowie nach § 3 Satz 1 Nummer 1 zu gleichgeschlechtlichen Paaren sind für den Zeitraum ab ... Paaren sind für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2017 zu liefern. Die Angaben nach § 2 Absatz 2 sind bis einschließlich 22. Januar 2019 zu liefern, die Angaben nach § 3 Satz 1 Nummer ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1926
Artikel 2 2. MZGuBevStatGÄndG Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes
... vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 826) wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt geändert: ... sind für den Zeitraum ab dem 9. Mai 2011 zu liefern: a) Angaben nach § 2 Absatz 3 mit Ausnahme der Angabe nach § 2 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c sowie b) ... zu liefern: a) Angaben nach § 2 Absatz 3 mit Ausnahme der Angabe nach § 2 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c sowie b) Angaben nach § 3 Satz 1 Nummer 2 mit ...