interne Verweise§ 3 SeeArbG Besatzungsmitglieder (vom 26.12.2020) ... Personengruppen gelten zusätzlich zu den in Satz 1 genannten Vorschriften die §§ 11 bis 20, 42 bis 55, 73 bis 80, 93 bis 113, 117, 118, 127 und 128 sowie die auf Grund dieser ... Personengruppe gelten zusätzlich zu den in Satz 1 genannten Vorschriften die §§ 11 bis 20 und 36 sowie die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Rechtsverordnungen. ... Personengruppen gelten zusätzlich zu den in Satz 1 genannten Vorschriften die §§ 11 bis 20 sowie die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Rechtsverordnungen. Der Reeder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
Artikel 3 2. SchifffRÄndG Änderung des Seearbeitsgesetzes ... Arzt, der die vorausgegangene Untersuchung durchgeführt hat, anzufordern." 3. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Überwachung der Ärzte ... hat, anzufordern." 3. § 17 wird wie folgt gefasst: „ § 17 Überwachung der Ärzte (1) Ein zugelassener Arzt unterliegt der ...
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