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Zitierungen von § 38 SeeArbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 SeeArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeArbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 SeeArbG Abrechnung
... Der Reeder hat dem Besatzungsmitglied bei Fälligkeit (§ 38 ) eine Abrechnung in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu erteilen und ihm ...
 
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