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Zitierungen von § 49 SeeArbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 SeeArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeArbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SeeArbG Besatzungsmitglieder (vom 26.12.2020)
... gelten zusätzlich zu den in Satz 1 genannten Vorschriften die §§ 11 bis 20, 42 bis 55, 73 bis 80, 93 bis 113, 117, 118, 127 und 128 sowie die auf Grund dieser Vorschriften ...
§ 42 SeeArbG Grundsätze für die Gestaltung der Arbeitszeit (vom 18.01.2017)
... unterschritten werden. Dies gilt nicht, soweit eine abweichende Regelung nach § 49 Absatz 1 Nummer 3 oder 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 2 oder 3 besteht oder eine ... 50 sowie § 45 Absatz 3 und 4 sind anzuwenden, sofern keine abweichende Regelung nach § 49 Absatz 1 Nummer 2 oder 4 besteht. Die §§ 51 und 52 sind nicht anzuwenden. ... sind nicht anzuwenden. Wenn der Kapitän Seewache geht, sind die §§ 43 bis 49 anzuwenden. (5) Ergänzend zu den §§ 43 bis 48 darf die Arbeitszeit von ...
§ 50 SeeArbG Übersicht über die Arbeitsorganisation, Arbeitszeitnachweise
... und die Mindestruhezeiten nach § 48 sowie davon vereinbarte Abweichungen nach § 49. Der Kapitän hat dafür zu sorgen, dass die Übersicht über die ...
§ 148 SeeArbG Selbständige (vom 01.08.2022)
... §§ 46, 47 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, des § 48 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2, der §§ 49 , 51, 52, 54 über die Arbeitszeiten und Ruhezeiten sowie die Vergütungsregelungen in ... 2 zur Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes nicht anzuwenden. Soweit nach den §§ 49 und 54 abweichende Regelungen über die Arbeitszeiten und Ruhezeiten tarifvertraglich ...
 
Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2023)
...  Seearbeitsgesetzes, die von anderen Tatbeständen nicht erfasst werden § 49 Absatz 3 , § 53 Absatz 6, § 54 Absatz 3, § 111 SeeArbG 65,80 ...

See-Arbeitszeitnachweisverordnung (See-ArbZNV)
V. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2795; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 46 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
§ 3 See-ArbZNV Arbeitszeitnachweise (vom 29.07.2017)
... insbesondere Verlängerungen der Arbeitszeit nach § 47, § 48 Absatz 2 und § 49 des Seearbeitsgesetzes , sind im Arbeitszeitnachweis in der Spalte Bemerkungen zu begründen. Die Ruhepausen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2569
Artikel 1 1. SeeArbGÄndG
... geändert: a) In Satz 3 werden aa) die Wörter „§ 49 Absatz 1 Nummer 3 und 4 auch in Verbindung mit Absatz 2 oder 3" durch die Wörter ... 1 Nummer 3 und 4 auch in Verbindung mit Absatz 2 oder 3" durch die Wörter „§ 49 Absatz 1 Nummer 3 oder 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 2 oder 3" und  ... Absatz 1 oder 2" ersetzt. b) In Satz 4 wird nach den Wörtern „§ 49 Absatz 1 Nummer 2" die Angabe „oder 4" eingefügt. 4. In § 47 ...