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Zitierungen von § 21 AgrarOLkG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 AgrarOLkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrarOLkG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 AgrarOLkG Verbot der unlauteren Handelspraktiken (vom 09.06.2021)
... eine Schätzung der Zahlungen oder Preisnachlässe oder eine Kostenschätzung nach § 21 nicht zur Verfügung stellt oder 9. Geschäftsgeheimnisse des Lieferanten ...
§ 25 AgrarOLkG Beschwerde; Verordnungsermächtigung (vom 16.11.2022)
... ist darzulegen, gegen welche der nach § 23 Satz 2 in Verbindung mit den §§ 11 bis 21 und in Verbindung mit § 4 des Gesetzes zum Schutz von ...
§ 28 AgrarOLkG Befugnisse der Durchsetzungsbehörde; Verordnungsermächtigung (vom 16.11.2022)
... einen Verstoß gegen eines der in § 23 Satz 2 in Verbindung mit den §§ 11 bis 21 und in Verbindung mit § 4 des Gesetzes zum Schutz von ... Verstoßes gegen eines der in den § 23 Satz 2 in Verbindung mit den §§ 11 bis 21 und in Verbindung mit § 4 des Gesetzes zum Schutz von ...
§ 59 AgrarOLkG Evaluierung der Regelungen über unlautere Handelspraktiken (vom 16.11.2022)
... Gegenstand der Evaluierung ist insbesondere die Auswirkung der §§ 11 bis 23 auf die Gestaltung der Vertragsbeziehungen von Lieferanten und Käufern. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1278
Artikel 1 2. AgrarMSGÄndG Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
... Vertragsinhalts § 20 Mangels Vereinbarung unlautere Handelspraktiken § 21 Vorlage einer Zahlungen- und Kostenschätzung § 22 Wirksamkeit des ... des Lieferanten nicht, kann er den vereinbarten Preisnachlass nicht verlangen. § 21 Vorlage einer Zahlungen- und Kostenschätzung Wurden Zahlungen oder ... eine Schätzung der Zahlungen oder Preisnachlässe oder eine Kostenschätzung nach § 21 nicht zur Verfügung stellt oder 9. Geschäftsgeheimnisse des Lieferanten ... der Regelungen. Gegenstand der Evaluierung ist insbesondere die Auswirkung der §§ 11 bis 23 auf die Gestaltung der Vertragsbeziehungen von Lieferanten und Käufern. Neben der ...