interne Verweise§ 40 AgrarOLkG Gerichtsentscheidung (vom 09.06.2021) ... Gericht entscheidet durch Urteil oder, wenn nach Einverständnis der Beteiligten nach § 38 Absatz 1 ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, durch Beschluss. Das zuständige ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1278
Artikel 1 2. AgrarMSGÄndG Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes ... § 36 Verfahrensbeteiligte § 37 Anwaltszwang § 38 Mündliche Verhandlung § 39 Untersuchungsgrundsatz § 40 ... können sich durch ein Mitglied der jeweiligen Behörde vertreten lassen. § 38 Mündliche Verhandlung (1) Das zuständige Gericht entscheidet über die ... Gericht entscheidet durch Urteil oder, wenn nach Einverständnis der Beteiligten nach § 38 Absatz 1 ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, durch Beschluss. Das zuständige Gericht ... gelten im Übrigen § 34 Absatz 3, 4 Nummer 1 und Absatz 5 sowie die §§ 36 bis 38 und 40 bis 43 entsprechend. Für den Erlass einstweiliger Anordnungen ist das nach § 32 ...
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