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Zitierungen von Anhang 2 Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 2 7. MalerLackArbbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. MalerLackArbbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 7. MalerLackArbbV (zu § 1) Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 25. Oktober 2012
... ein anderes Handwerk einschlägige handwerkliche Tätigkeiten, insbesondere die im Anhang 2 beschriebenen Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks, ausführen.  ...
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