Artikel 1 - Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Änderung von Vorschriften des Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (DLKonjStatGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 DLKonjStatG

(gesamter Text siehe Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Änderung von Vorschriften des Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 DLKonjStatGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DLKonjStatGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 DLKonjStatGEG Inkrafttreten
...  1 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der ...


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