Eingangsformel - Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften (VVGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932, 2584 (Nr. 20); Geltung ab 01.05.2013, abweichend siehe Artikel 6
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Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Nummer 1 und 6 dieses Gesetzes dient der Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 16).



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