Artikel 5 - Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften (VVGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932, 2584 (Nr. 20); Geltung ab 01.05.2013, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 5 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften


Artikel 5 ändert mWv. 1. Mai 2013 2. PflVGuaÄndG Artikel 9

Artikel 9 Satz 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 10. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2833), das durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2182) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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