Artikel 11 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung (IndEmissRLUV k.a.Abk.)

Artikel 11 Inkrafttreten


Artikel 11 ändert mWv. 2. Mai 2013 4. BImSchV

Diese Verordnung tritt am 2. Mai 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, außer Kraft.



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