Änderung Artikel 5 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung vom 02.05.2013

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Artikel 5 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 02.05.2013 geltenden Fassung
Artikel 5 n.F. (neue Fassung)
in der am 02.05.2013 geltenden Fassung
durch B. v. 07.10.2013 BGBl. I S. 3756

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 5 Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen


(gesamter Text siehe Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV)






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