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Anlage 1 - Altes Land Pflanzenschutzverordnung (AltesLandPflSchV k.a.Abk.)

V. v. 25.04.2013 BAnz AT 02.05.2013 V1
Geltung ab 03.05.2013 bis 28.02.2015; FNA: 7823-7-2 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 1 (zu den §§ 1 und 2) Obstanbaugebiet in gewässerreichen Niederungsgebieten Hamburgs und Niedersachsens


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

In Hamburg das Gebiet, das von folgenden Grenzen umschlossen ist:

1.
im Westen: die Landesgrenze zu Niedersachsen,

2.
im Süden: die Moorwettern bis zur Francoper Straße, die Francoper Straße bis zum Beginn der Bebauung, im Bereich Neugraben/Hausbruch entlang der nördlichen Bebauungsgrenze, dann über die Bundesautobahn A 7 entlang des Fürstenmoordamms bis zum Abzugsgraben Harburg,

3.
im Osten: den Moorburger Hauptdeich bis zum Moorburger Elbdeich und

4.
im Norden: den Moorburger Elbdeich bis zur Bundesautobahn A 7, dann entlang der Bundesautobahn A 7 Richtung Norden bis zur Alten Süderelbe und diese dann entlang bis zum Aue Hauptdeich, diesen dann entlang über Ostfrieslandstraße, Finkenwerder Norderdeich, Neßdeich, Am Rosengarten (einschließlich der östlich gelegenen Flächen „Rosengarten Außendeich") Neuenfelder Hauptdeich und Cranzer Hauptdeich wieder bis zur Landesgrenze Niedersachsen,

mit Ausnahme der Naturschutzgebiete Westenweiden und Finkenwerder Süderelbe sowie die Schutzzonen 1 und 2 des Wasserschutzgebietes Süderelbmarsch/Harburger Berge.

In Niedersachsen die Gebiete der

1.
Städte Buxtehude und Stade,

2.
Samtgemeinden Horneburg und Lühe,

3.
Gemeinden Jork und Neu Wulmstorf,

4.
Samtgemeinden Nordkehdingen und Himmelpforten (letztere nur nördlich der Bundesstraße 73),

5.
Gemeinde Drochtersen,

6.
Städte Cuxhaven und Otterndorf,

7.
Samtgemeinden Hadeln, Hemmoor, Sietland und Am Dobrock,

8.
Stadt Winsen,

9.
Samtgemeinde Elbmarsch,

10.
Gemeinde Stelle.



 

Zitierungen von Anlage 1 Altes Land Pflanzenschutzverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AltesLandPflSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltesLandPflSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AltesLandPflSchV Anwendungsbereich
... Verordnung gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den in Anlage 1 bezeichneten ...
§ 2 AltesLandPflSchV Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Risikominderungsmaßnahmen
... Metern angewandt werden darf, darf abweichend von dieser Anwendungsbestimmung in den in Anlage 1 bezeichneten Gebieten auch angewandt werden, wenn die nachfolgenden Bedingungen eingehalten ... Überprüfungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den in Anlage 1 bezeichneten Gebieten, die Einhaltung der Aufzeichnungspflichten und Fortbildungspflichten nach ...
§ 3 AltesLandPflSchV Aufzeichnungspflichten und Fortbildungspflichten
... landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebes mit Flächen in einem der in Anlage 1 bezeichneten Gebiete, der Pflanzenschutzmittel nach den Maßgaben des § 2 Absatz 1 ...