Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 530
Artikel 5 2. BMGÄndG Weitere Änderung des Bundesmeldegesetzes ... f) zu Angabe der Nach § 49 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 49a Datenbestätigung". 2. § 10 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ... nach § 51 Absatz 3 bleibt unberührt." 18. Nach § 49 wird folgender § 49a eingefügt: „§ 49a Datenbestätigung (1) Die ... 18. Nach § 49 wird folgender § 49a eingefügt: „ § 49a Datenbestätigung (1) Die Meldebehörde darf Daten einer namentlich bestimmten ...
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