§
3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des
Suchdienstedatenschutzgesetzes vom
2. April 2009 (BGBl. I S. 690) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach den Wörtern „frühere Wohnanschriften," werden die Wörter „Einzugsdatum und Auszugsdatum, bei Zuzug aus dem Ausland auch der Staat," eingefügt.
- 2.
- Die Wörter „und akademische Grade" werden durch die Wörter „akademische Grade, Sterbedatum, Sterbeort, bei Versterben im Ausland auch der Staat" ersetzt.
Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639