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Artikel 2 - Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz (UVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2013 BKGG § 5, § 6a

Das Bundeskindergeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 5 Absatz 2 werden die Wörter „Abweichend von Satz 1" durch die Wörter „Abweichend von Absatz 1" ersetzt.

2.
In § 6a Absatz 1 werden die Wörter „unverheiratete Kinder" durch die Wörter „unverheiratete oder nicht verpartnerte Kinder" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 UVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1167
Artikel 3 SGBIIuaÄndG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1108) geändert worden ist, wird wie folgt ...