Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (BewGewSeeÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 30.04.2013 BGBl. I S. 1120 (Nr. 22); Geltung ab 13.03.2013

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 13. März 2013 BewGewSeeÄndG Artikel 2a, SpielV § 19

Artikel 2a Absatz 1 des Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen vom 4. März 2013 (BGBl. I S. 362) ist wie folgt zu berichtigen:

Die Wörter „§ 144 Absatz 2 Nummer 1b" sind durch die Wörter „§ 144 Absatz 2 Nummer 1a" zu ersetzen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Im Auftrag U. Schönleiter



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