§ 12 - Behälter- und Apparatebauermeisterverordnung (BehAppMstrV)

V. v. 30.04.2013 BGBl. I S. 1203 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 79 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 7110-3-191 Handwerk im Allgemeinen
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§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 12 ändert mWv. 1. Juli 2013 KuSchmiedHwV

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Kupferschmiede-Handwerk vom 28. August 1974 (BGBl. I S. 2142) außer Kraft.



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