Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung (FischSeuchVÄndV1ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.05.2013 BGBl. I S. 1245 (Nr. 23); Geltung ab 15.05.2013
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 15. Mai 2013 1. FischSeuchVÄndV Artikel 2, FischSeuchV

In Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2697) wird Satz 2 aufgehoben.



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