Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (3. WpDPVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.05.2013 BGBl. I S. 1264 (Nr. 24); Geltung ab 01.06.2013
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Eingangsformel



Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet auf Grund

-
des § 36 Absatz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c des Gesetzes vom 6. November 2012 (BGBl. I S. 2286) geändert worden ist, und

-
des § 20 Absatz 4 des Investmentgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe d des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089) geändert worden ist,

jeweils in Verbindung mit § 1 Nummer 1 und 3 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. November 2012 (BGBl. I S. 2343) geändert worden ist:



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