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Artikel 4 - Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften (3. LFGBuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Neubekanntmachungserlaubnis


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der ab dem 28. Mai 2013 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 4 Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 3. LFGBuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. LFGBuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
B. v. 03.06.2013 BGBl. I S. 1426
Bekanntmachung LFGBNB 2013
... Grund des Artikels 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1319) wird nachstehend der Wortlaut des Lebensmittel- ...