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Synopse aller Änderungen des TierGesG am 01.01.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2023 durch Artikel 2 des VkBkmMoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des TierGesG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

TierGesG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung
TierGesG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 19 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeines
    § 1 Anwendungsbereich
    § 2 Begriffsbestimmungen
    § 3 Allgemeine Pflichten des Tierhalters
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
    § 4 Anzeigepflicht
    § 5 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
    § 6 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
    § 7 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
    § 8 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
    § 9 Tierseuchenfreiheit
    § 10 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, In-vitro-Diagnostika
    § 11 Inverkehrbringen und Anwendung
    § 12 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
    § 13 Verbringungs- und Einfuhrverbote
    § 14 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
    § 15 Grundsatz der Entschädigung
    § 16 Höhe der Entschädigung
    § 17 Ausschluss der Entschädigung
    § 18 Entfallen der Entschädigung
    § 19 Teilweise Entschädigung
    § 20 Entschädigungspflichtiger
    § 21 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
    § 22 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenverarbeitung
    § 23 Datenverarbeitung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
    § 24 Überwachung
    § 25 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
    § 26 Rechtsverordnungen zur Überwachung
    § 27 Friedrich-Loeffler-Institut
    § 28 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
    § 29 Mitwirkung der Zolldienststellen
    § 30 Bereitstellung von Tierimpfstoffen, Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
    § 31 Strafvorschriften
    § 32 Bußgeldvorschriften
    § 33 Einziehung
Abschnitt 10 Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften
    § 34 Aufgabenübertragung
    § 35 Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung
    § 36 Schiedsverfahren
    § 37 Anfechtung von Anordnungen
    § 38 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
    § 39 Weitergehende Maßnahmen
    § 39a Beschränkungen des Eigentums, Entschädigung und Ausgleich
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 40 Verkündung von Rechtsverordnungen
(Text neue Fassung)

    § 40 (aufgehoben)
    § 41 Verhältnis zu anderen Vorschriften
    § 42 (aufgehoben)
    § 43 Übergangsvorschriften
    § 44 Änderung weiterer Vorschriften
    § 45 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    Schlussformel
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 40 Verkündung von Rechtsverordnungen




§ 40 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.