Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (NotSanGEG k.a.Abk.)

G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1348 (Nr. 25); Geltung ab 01.01.2014, abweichend siehe 5
| |

Artikel 2 Änderung des Hebammengesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. Mai 2013 HebG § 6

§ 6 Absatz 2 Satz 2 des Hebammengesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 902), das zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

 
„Zur Vorbereitung auf den Beruf sollen Teile der praktischen Ausbildung, die die Schwangerenvorsorge, die außerklinische Geburt sowie den Wochenbettverlauf außerhalb der Klinik umfassen, bis zu einer Dauer von 480 Stunden der praktischen Ausbildung bei freiberuflichen Hebammen oder in von Hebammen geleiteten Einrichtungen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Ausbildung ermächtigt sind. Das Erreichen des Ausbildungsziels darf dadurch nicht gefährdet werden."

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 NotSanGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotSanGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 NotSanGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... worden ist, tritt am 31. Dezember 2014 außer Kraft. Artikel 1 § 11 und Artikel 2 treten jeweils am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage zur Bundes-Apothekerordnung, der Anlage zur Bundesärzteordnung, der Anlage zum Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, der Anlage zum Hebammengesetz und der Anlage zum Krankenpflegegesetz
V. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1301
Artikel 4 2. MedBerZugÄndV Änderung der Anlage zum Hebammengesetz
... der Anlage zum Hebammengesetz vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 902), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird nach der Frankreich ...