Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (1. VermVerkProspVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.05.2013 BGBl. I S. 1376 (Nr. 25); Geltung ab 28.05.2013
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Artikel 1 Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Mai 2013 VermVerkProspV § 15a (neu)

Nach § 15 der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung vom 16. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3464), die durch Artikel 15 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) geändert worden ist, wird folgender § 15a eingefügt:

 
„§ 15a Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung und Prüfung des im Verkaufsprospekt enthaltenen Jahresabschlusses und Lageberichts

Für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2014 beginnen, ist § 10 in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8h des Verkaufsprospektgesetzes in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung anzuwenden."

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. VermVerkProspVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. VermVerkProspVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 6 KlASG Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
... vom 16. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3464), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Mai 2013 (BGBl. I S. 1376 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 2 wird wie ...


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