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Artikel V - Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes (LorbBlErl k.a.Abk.)

E. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1380 (Nr. 25)
Geltung ab 01.06.2013; FNA: 1134-18 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Artikel V



(1) Das Ehrenzeichen ist eine silberne Anstecknadel in der Form eines waagerechten Lorbeerblattes. Es kann auch in einer Sonderausfertigung verliehen werden. Abbildungen des im Bundesministerium des Innern verwahrten amtlichen Musters des Ehrenzeichens und der vergrößerten Ausführung werden als Anlage zu den Richtlinien (Artikel VIII) veröffentlicht.

(2) Wird das Silberne Lorbeerblatt in verkleinerter Ausführung als Miniatur oder an der Bandschnalle getragen, so erhalten diese die olympischen Farben.