Artikel 13 - Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)

G. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1388 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 1b G. v. 24.05.2014 BGBl. I S. 538
Geltung ab 07.06.2013, abweichend siehe Artikel 16
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Artikel 13 Änderung des Luftverkehrsgesetzes


Artikel 13 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2015 LuftVG § 6, § 8, § 9, § 10

Das Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2454) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 6 Absatz 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „§ 10 Absatz 2 Nummer 3 Satz 1 bis 4, Absatz 8" durch die Angabe „§ 73 Absatz 3a, § 75 Absatz 1a" ersetzt.

b)
In Satz 2 wird die Angabe „§ 10 Absatz 6 und 7" durch die Wörter „§ 10 Absatz 4 und 5" ersetzt.

2.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Für das Planfeststellungsverfahren gelten die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Maßgabe dieses Gesetzes."

b)
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Für die Plangenehmigung gilt § 9 Absatz 1 entsprechend."

c)
Absatz 3 wird aufgehoben.

3.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) § 75 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt nicht für Entscheidungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach § 27d Absatz 1 und 4 und Entscheidungen der Baugenehmigungsbehörden auf Grund des Baurechts."

b)
Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.

c)
Absatz 4 wird Absatz 2.

d)
Absatz 5 wird Absatz 3 und die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.

4.
§ 10 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Planfeststellungsbehörde und Anhörungsbehörde sind die von der Landesregierung bestimmten Behörden des Landes, in dem das Gelände liegt."

bb)
Satz 3 wird aufgehoben.

b)
Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
§ 73 Absatz 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt für Äußerungen der Kommission nach § 32b entsprechend."

bb)
Die Nummern 2 bis 4 werden aufgehoben.

cc)
Die Nummern 5 und 6 werden die Nummern 2 und 3.

c)
Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben.

d)
Die Absätze 6 und 7 werden die Absätze 4 und 5.

e)
Absatz 8 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 13 PlVereinhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 PlVereinhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PlVereinhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 16 PlVereinhG Inkrafttreten (vom 29.05.2014)
... vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Artikel 4, 5, 7 bis 10, 13 und 14 treten am 1. Juni 2015 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1545; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 1 LuftVSchlG Änderung des Luftverkehrsgesetzes (vom 01.08.2013)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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