Änderung Artikel 16 PlVereinhG vom 29.05.2014

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Artikel 16 PlVereinhG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.05.2014 geltenden Fassung
Artikel 16 PlVereinhG n.F. (neue Fassung)
in der am 29.05.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1b G. v. 24.05.2014 BGBl. I S. 538
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 16 Inkrafttreten


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Artikel 4, 5, 7 bis 10, 13 und 14 treten am 1. Juni 2014 in Kraft.

(Text neue Fassung)

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Artikel 4, 5, 7 bis 10, 13 und 14 treten am 1. Juni 2015 in Kraft.




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