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Zitierungen von § 14 SeeVersNachwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 SeeVersNachwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeVersNachwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung über die Anwendbarkeit von Teilen des Seeversicherungsnachweisgesetzes
B. v. 12.03.2015 BGBl. I S. 320
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale Rechtshilfe auf Hoher See sowie zur Änderung seerechtlicher Vorschriften
G. v. 25.11.2015 BGBl. I S. 2095; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 10 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 5 HSeeZGuSeeRÄndG Änderung des Seeversicherungsnachweisgesetzes
... Absatz, die Gebührensätze sowie die Auslagenerstattung." 2. In § 14 Absatz 2 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die ...
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