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Zitierungen von § 23a AWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23a AWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG)
Artikel 1 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
§ 10 SanktDG Meldepflichten
... Sanktionsmaßnahme dient, ergibt, abgegeben worden ist. (5) Meldungen nach § 23a Absatz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes in der bis zum 27. Dezember 2022 geltenden Fassung, die bis zum 27. Dezember 2022 gegenüber ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sanktionsdurchsetzungsgesetz I
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 754
Artikel 1 SanktDG I Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
...  b) Nach der Angabe zu § 23 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 23a Anzeigepflichten". c) In der Angabe zu § 24 werden die Wörter ... folgender Absatz 5b eingefügt: „(5b) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 23a Absatz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise ... Weise oder nicht rechtzeitig erstattet. Nach Satz 1 wird nicht bestraft, wer die Anzeige nach § 23a Absatz 1 freiwillig, vollständig und in der vorgeschriebenen Weise bei der zuständigen ... 19 Absatz 3 Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt: „2a. entgegen § 23a Absatz 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise ... am Außenwirtschaftsverkehr bedient." 8. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Anzeigepflichten (1) Soweit nicht ... 8. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „ § 23a Anzeigepflichten (1) Soweit nicht bereits nach einem im Amtsblatt der ...

Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Artikel 2 SanktDG II Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
... b) Die Angaben zu den §§ 9a bis 9d werden gestrichen. c) Die Angabe zu § 23a wird gestrichen. 2. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:  ... dieser Vorschrift im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung näher regeln." 9. § 23a wird aufgehoben. 10. § 24 wird wie folgt geändert: a) Die ...