interne Verweise§ 6e AWG Ende der Befugnisse des Anteilspflegers (vom 06.02.2026) ... Das Gericht hebt die Anteilspflegschaft auf, sobald die Voraussetzungen nach § 6b Absatz 1 Satz 2 entfallen sind. (2) Solange die Voraussetzungen nach § 6b Absatz 1 Satz ... 6b Absatz 1 Satz 2 entfallen sind. (2) Solange die Voraussetzungen nach § 6b Absatz 1 Satz 2 vorliegen, kann das Gericht die Bestellung des Anteilspflegers auf dessen Antrag hin widerrufen ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 02.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 198
§ 375 FamFG Unternehmensrechtliche Verfahren (vom 01.04.2026) ... 5. § 26 Abs. 1 und 4 sowie § 206 Satz 2 und 3 des Umwandlungsgesetzes, 5a. § 6b Absatz 1 bis 4 sowie den §§ 6d und 6e des Außenwirtschaftsgesetzes, 6. § 66 Abs. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
G. v. 03.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 27
Artikel 1 StrafREUAnpG Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes ... von Unternehmen anlässlich der Durchführung von Sanktionsmaßnahmen § 6b Bestellung und Aufgaben eines Anteilspflegers § 6c Pflichten und Befugnisse des ... bereitgestellt werden." 3. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a bis 6g eingefügt: „§ 6a Treuhandverwaltung von Unternehmen ... es nicht entgegen, wenn das Unternehmen einen Antrag auf Bestellung eines Anteilspflegers nach § 6b Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. (2) Die Anordnung der Treuhandverwaltung erfolgt durch Verwaltungsakt. ... Vorschüsse zu leisten hat. (8) § 4 Absatz 4 gilt entsprechend. § 6b Bestellung und Aufgaben eines Anteilspflegers (1) Auf Antrag einer Gesellschaft mit ... Anteilspfleger (1) Der Anteilspfleger steht unter der Aufsicht des gemäß § 6b Absatz 1 zuständigen Gerichts. Das Gericht kann jederzeit Auskünfte über den Sachstand und ... (1) Das Gericht hebt die Anteilspflegschaft auf, sobald die Voraussetzungen nach § 6b Absatz 1 Satz 2 entfallen sind. (2) Solange die Voraussetzungen nach § 6b Absatz 1 Satz 2 ... nach § 6b Absatz 1 Satz 2 entfallen sind. (2) Solange die Voraussetzungen nach § 6b Absatz 1 Satz 2 vorliegen, kann das Gericht die Bestellung des Anteilspflegers auf dessen Antrag hin widerrufen ...
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