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Zitierungen von § 2 BeschV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BeschV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeschV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2a BeschV Anerkennungspartnerschaft (vom 01.03.2024)
... Berufsgruppe erfolgen soll, in der die Beschäftigung ausgeübt wird. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 gilt entsprechend. (2) Die Zustimmung wird für höchstens ein Jahr ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 51 FachKrEG Änderung der Beschäftigungsverordnung
... folgt gefasst: „Teil 2 Qualifizierte Beschäftigungen". 3. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Vermittlungsabsprachen (1) ... Beschäftigungen". 3. § 2 wird wie folgt gefasst: „ § 2 Vermittlungsabsprachen (1) Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach ... eingefügt. c) In Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe „ § 2 Absatz 1" durch die Wörter „§ 18b Absatz 2 Satz 1 und § 18c Absatz 3 des ... des Aufenthaltsgesetzes" ersetzt. d) In Absatz 5 Nummer 1 wird die Angabe „ § 2 Absatz 2" durch die Wörter „§ 18b Absatz 1 und 2 Satz 2 des ...

Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 FachKrEFV Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung
... jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt." 2. § 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort ... wird aufgehoben. c) Die Nummern 2 und 3 werden die Nummern 1 und 2. 3. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Anerkennungspartnerschaft ... Berufsgruppe erfolgen soll, in der die Beschäftigung ausgeübt wird. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 gilt entsprechend. (2) Die Zustimmung wird für höchstens ein Jahr erteilt. ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
V. v. 06.11.2014 BGBl. I S. 1683; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1950
Artikel 1 2. BeschVÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... ohne Vorrangprüfung erteilt, wenn sie 1. eine Beschäftigung nach § 2 Absatz 2, § 6 oder § 8 aufnehmen oder 2. sich seit 15 Monaten ununterbrochen ...
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