interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 8 BleiRÄndG Änderung der Beschäftigungsverordnung ... § 30 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 3 " durch die Wörter „den §§ 3 und 16" und werden die Wörter ... In Nummer 1 wird die Angabe „§ 3" durch die Wörter „den §§ 3 und 16" und werden die Wörter „sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von ...
Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 23.03.2020 BGBl. I S. 655; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233
Artikel 1 BeschVuAufenthVÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung ... die Wörter „der Ausländerin oder" eingefügt. 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Leitende Angestellte, Führungskräfte ... oder" eingefügt. 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „ § 3 Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten Die Zustimmung kann ... 10. § 30 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. Tätigkeiten nach § 3 Nummer 1 und 2 auch ohne Zustimmung sowie nach § 16, die bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 ... c) Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt geändert: aa) Die Wörter „ § 3 Nummer 1 bis 3 ," werden gestrichen. bb) Die Wörter „§ 22 Nummer 3 bis 5" ...
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
Artikel 2 AuslBeschRÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung ... „Die Frist nach Satz 1 beträgt für Tätigkeiten nach § 3 der Beschäftigungsverordnung drei Monate innerhalb von sechs Monaten." 2. ... „Die Frist nach Satz 1 beträgt für Tätigkeiten nach § 3 der Beschäftigungsverordnung drei Monate innerhalb von sechs ...
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