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Zitierungen von § 24a BeschV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24a BeschV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeschV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BeschV Anwendungsbereich der Verordnung (vom 01.03.2024)
... der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit setzt in den Fällen der §§ 6, 22a, 24a und 26 Absatz 2, in denen die Aufnahme der Beschäftigung nach Vollendung des 45. Lebensjahres ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 23.03.2020 BGBl. I S. 655; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233
Artikel 1 BeschVuAufenthVÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... a) In Satz 1 werden nach den Wörtern „in den Fällen des" die Angabe „ § 24a und" sowie nach dem Wort „Lebensjahres" die Wörter „der ... von zwölf Monaten in das Inland begleiten." 9. Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt: „§ 24a Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer ... 9. Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt: „ § 24a Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer (1) Die Zustimmung kann ...

Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 FachKrEFV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... vor Nummer 1 die Wörter „eine Blaue Karte EU oder" gestrichen. 2. § 24a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 2 FachKrEFV Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung
... der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit setzt in den Fällen der §§ 6, 22a, 24a und 26 Absatz 2, in denen die Aufnahme der Beschäftigung nach Vollendung des 45. Lebensjahres ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 2 2. WindSeeGuaÄndG Änderung der Beschäftigungsverordnung
... 2021 (BGBl. I S. 1253) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 24a wird folgender § 24b eingefügt: „§ 24b Windenergieanlagen auf See ...
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