Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (GüKGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. Juni 2013 BinSchAufgG § 9

§ 9 Absatz 5 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 125 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 4 wird nach dem Wort „Bundes" ein Komma eingefügt.

2.
Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:

„5.
Durchführung der Marktbeobachtung nach § 14 des Güterkraftverkehrsgesetzes an das Bundesamt für Güterverkehr".

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 GüKGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GüKGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
B. v. 20.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 82, Nr. 126
Bekanntmachung BinSchAufgGNB (vom 21.03.2023)
... vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044), 12. den am 21. Juni 2013 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2013 (BGBl. I S. 1558 ), 13. den am 1. August 2013 in Kraft getretenen Artikel 29 Nummer 2 des Gesetzes vom ...

Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678
Artikel 29 EVerwFG Änderung schifffahrtrechtlicher Vorschriften
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2013 (BGBl. I S. 1558) geändert worden ist, 3. § 18 ...


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