Änderung § 6 SeeBewachDV vom 05.04.2017

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie der SeeBewachDV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 6 SeeBewachDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 05.04.2017 geltenden Fassung
§ 6 SeeBewachDV n.F. (neue Fassung)
in der am 05.04.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 102 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
(Textabschnitt unverändert)

§ 6 Personaleinarbeitung


(Text alte Fassung)

(1) Für die Einarbeitung jeder einzelnen Wachperson ist vom Bewachungsunternehmen ein schriftliches Konzept zu entwickeln, das zu umfassen hat:

(Text neue Fassung)

(1) Für die Einarbeitung jeder einzelnen Wachperson ist vom Bewachungsunternehmen ein Konzept zu entwickeln, das zu umfassen hat:

1. Vorstellung des Arbeitsumfeldes, insbesondere:

a) Schiffstypen,

b) Routen und

c) örtliche Gegebenheiten,

2. Klärung der Aufgabenverteilung und Anweisungsstrukturen gemäß § 12 Absatz 2 während eines Einsatzes,

3. Umgang mit der Ausrüstung,

4. Erläuterung und Training der Verfahrensabläufe, insbesondere die Kenntnisnahme des Prozesshandbuchs sowie

5. Erläuterung, wie die Anforderungen an die Sachkunde gemäß § 10 der Seeschiffbewachungsverordnung spätestens bis zum Einsatz auf Seeschiffen erfüllt werden können, sofern diese nicht bereits gemäß § 4 Satz 2 Nummer 3 bei der Einstellung nachgewiesen wurden.

(2) Die Einarbeitung ist zu dokumentieren und die Dokumentation dem Verantwortlichen zur Kenntnis zu geben.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed