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Zitierungen von § 1 Anordnung des Bundesministers der Verteidigung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis in Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des Wehrsolds und der Beihilfe

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BMVgBesWidAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMVgBesWidAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BMVgBesWidAnO Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis
... Universitäten der Bundeswehr, soweit diese Behörden nach den §§ 1 bis 3 für die Entscheidung über Widersprüche zuständig sind, 2. das ... für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr nach den §§ 1 bis 3 für die Entscheidung über Widersprüche zuständig ist. (2) Die ...
§ 5 BMVgBesWidAnO Vorbehaltsklausel
... Bundesministerium der Verteidigung kann im Einzelfall die Zuständigkeit nach den §§ 1 bis 3 und die Vertretung nach § 4 abweichend von dieser Anordnung regeln. Mit dem ...