Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen (BedGgstVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet

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auf Grund des § 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, des § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b, des § 62 Absatz 1, des § 65 Satz 1 Nummer 3 und des § 72 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426),

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auf Grund des § 32 Absatz 1 Nummer 1, 2, 3, 4 Buchstabe b und Nummer 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie

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auf Grund des § 53 Absatz 2 und des § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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