Artikel 3 - Zweite Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge (2. DmMBestV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 29. Juni 2013 DmMV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dopingmittel-Mengen-Verordnung vom 29. November 2010 (BGBl. I S. 1752, 1754) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Juni 2013.



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