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Zitierungen von § 21 EUAHiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 EUAHiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EUAHiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 353
Artikel 3 MindStAnpG Änderung des EU-Amtshilfegesetzes
... die Angabe „§ 7 Absatz 1, 2, 10, 11, 14a und 14c" ersetzt. 3. Nach § 21 Absatz 7 wird der folgende Absatz 8 eingefügt: „(8) Die automatische ...
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 4 AmtsHRLÄndUG Änderung des EU-Amtshilfegesetzes
... „§ 20 Statistiken zum automatischen Informationsaustausch § 21 Übergangsvorschriften". 2. § 2 wird wie folgt geändert: ... hiervon unberührt." 7. § 20 wird durch die folgenden §§ 20 und 21 ersetzt: „§ 20 Statistiken zum automatischen Informationsaustausch ... sowohl für die Finanzverwaltungen als auch für Dritte. § 21 Übergangsvorschriften (1) Die automatische Übermittlung von Informationen ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Artikel 2 PStTGEG Änderung des EU-Amtshilfegesetzes
... statistische Angaben, die der Bewertung der Amtshilferichtlinie dienen;". 12. § 21 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 352
Artikel 2 KStTGEG Änderung des EU-Amtshilfegesetzes
... nach Absatz 1,". c) Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3. 8. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ...
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