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Zitierungen von § 6a EUAHiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6a EUAHiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EUAHiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 EUAHiG Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten (vom 01.01.2024)
... Antworten, die für die Festsetzung von Steuern nach § 1 voraussichtlich erheblich nach § 6a Absatz 1 sind. Die Antworten werden durch das zentrale Verbindungsbüro an den anderen ...
§ 6b EUAHiG Gruppenersuchen (vom 01.01.2023)
... können, muss die zuständige Behörde, die um Informationen ersucht, abweichend von § 6a Absatz 2 und unbeschadet des § 6a Absatz 1 zum Nachweis der voraussichtlichen Erheblichkeit zumindest ... Behörde, die um Informationen ersucht, abweichend von § 6a Absatz 2 und unbeschadet des § 6a Absatz 1 zum Nachweis der voraussichtlichen Erheblichkeit zumindest die folgenden Angaben mitteilen: ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Artikel 2 PStTGEG Änderung des EU-Amtshilfegesetzes
... b) Nach der Angabe zu § 6 werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 6a Voraussichtliche Erheblichkeit § 6b Gruppenersuchen". c) Nach ... Antworten, die für die Festsetzung von Steuern nach § 1 voraussichtlich erheblich nach § 6a Absatz 1 sind." b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „bestimmter" gestrichen. ... das Ersuchen erhalten hat." 5. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a und 6b eingefügt: „§ 6a Voraussichtliche Erheblichkeit (1) ... 5. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a und 6b eingefügt: „ § 6a Voraussichtliche Erheblichkeit (1) Für die Zwecke eines Ersuchens nach den ... können, muss die zuständige Behörde, die um Informationen ersucht, abweichend von § 6a Absatz 2 und unbeschadet des § 6a Absatz 1 zum Nachweis der voraussichtlichen Erheblichkeit zumindest ... Behörde, die um Informationen ersucht, abweichend von § 6a Absatz 2 und unbeschadet des § 6a Absatz 1 zum Nachweis der voraussichtlichen Erheblichkeit zumindest die folgenden Angaben mitteilen: ...