Artikel 1 - Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)

G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120; Geltung ab 30.06.2013, abweichend siehe Artikel 31
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Artikel 1 Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 EUAHiG

(gesamter Text siehe EU-Amtshilfegesetz - EUAHiG)

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Zitierungen von Artikel 1 AmtshilfeRLUmsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 AmtshilfeRLUmsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AmtshilfeRLUmsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel AmtshilfeRLUmsG *)
... Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: --- *) Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 ...
Artikel 31 AmtshilfeRLUmsG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 08.08.2013)
... b und Artikel 15 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft. (3) Die Artikel 1 , 2 Nummer 1 Buchstabe d, Nummer 2, 10, 20, 21, 23, 39 Buchstabe a, Nummer 41, Artikel 3 Nummer 2, ...


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